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TAUSCH

Der Tausch von Gütern und Dienstleistungen wird in Verrechnungseinheiten, in „Mäusen“ vergütet. Pro Dienstleistung gibt es mindestens eine Maus, danach ist auch 1/2stündliche Abrechnung möglich. Jedes Mitglied erhält ein Heft, in dem alle Dienstleistungen eingetragen und von den Tauschenden quittiert werden. Auf diese Weise behält jeder selbst Verantwortung und Kontrolle über sein Konto. Die Mäuse-Hefte werden zu den Tauschtreffen mitgebracht. Information über die Angebote und Nachfragen erfolgt bei den Tauschtreffen und durch die Liste „Dienstleistungen und Angebote“.

 

JAHRESMITGLIEDSBEITRAG

wird in Höhe von € 12.00 erhoben. Fällig ist der Jahresbeitrag bis zum 30.01. für das laufende Jahr. Das Geld wird für die Bezahlung von Sachmitteln (Bürobedarf, „Mäuse Hefte“, Porto, Kopien u.ä.) verwandt. Bei Eintritt im Laufe des Jahres ist dieser Beitrag anteilig zu bezahlen.

Jugendliche (bis 16 Jahre) zahlen keinen Jahresbeitrag und keine Kontogebühren Sie bekommen ein eigenes Konto.

Zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag gibt jede/r TeilnehmerIn monatlich 1 Maus“.

Dieser Obolus fließt auf das Gemeinschaftskonto, aus dem die für die gesamte Tauschgemeinschaft erbrachten Leistungen honoriert werden können.

 

EINTRITT / AUSTRITT

Der Antrag auf Teilnahme ist schriftlich an eine/n der AnsprechpartnerInnen zu richten. Jede/r TeilnehmerIn kann jeweils zum Monatsende aus dem Tauschring austreten. Der Beitrag fällt dem Gemeinschaftskonto zu. Das Tauschkonto muss ausgeglichen sein.

 

KONTEN

Das Mäuse Konto wird mit 50 Mäusen eröffnet. Sind Tauschleistungen erfolgt, werden die Mäuse mit der Summe verrechnet. Jede/n TeilnehmerIn führt ein „Mäuse-Heft. In diesem Heft werden die Tauschleistungen und die Mäuse eingetragen. Der Überziehungsrahmen beträgt für jede/n TeilnehmerIn 50 „Mäuse“. Sind keine Mäuse mehr vorhanden und es finden trotzdem Tauschbewegungen statt, müssen diese „Minus-Mäuse“ unverzüglich bei der Buchungsstelle (Ursula Körtner, Am Gute 3,31234 Edemissen, Tel.: 05177/483) gemeldet werden.In Ausnahmefällen ist es möglich, den Überziehungsrahmen zu erweitern.

Über Anträge zur Erweiterung wird auf den Tauschtreffen entschieden. Die anwesenden TeilnehmerInnen können den Antrag mit einfacher Mehrheit annehmen oder ablehnen. Der Überziehungsrahmen für das Gemeinschaftskonto beträgt

500 „Mäuse“.

 

MÄUSE UND WÄHRUNG

Die in den „Mäuse Heften“ verbuchten Werte stellen ausschließlich Guthaben und Verpflichtungen zwischen den TeilnehmerInnen dar. Sie können nicht in Landeswährung oder einer sonstigen Währung eingefordert werden

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ARBEITSLEISTUNGEN

Regelmäßige Arbeiten, die einzelne TeilnehmerInnen für die Tauschgemeinschaft leisten, wie z.B. Anzeigen- und Textredaktion, Kopieren, Zusammentragen, Falzen und Eintüten, Versand oder Verteilung werden mit 1 „Maus“/Stunde honoriert. Die „Mäuse“ kommen aus dem Monatsbeitrag.

 

HAFTUNG

Im Hinblick auf die Tauschvorgänge bestehen keine schuldrechtlichen Beziehungen zwischen den TeilnehmerInnen und den in der Organisation des Tauschringes tätigen Tauschringmitgliedern. Obwohl die TeilnehmerInnen über den Tauschring geschäftliche Beziehungen eingehen könne, übernehmen die Organisatoren des Tauschringes keine Garantie oder Zusicherung für Wert, Zustand, Menge oder Qualität der Sach- und Dienstleistungen, die getauscht werden.

 

TRANSPARENZ / DATENSCHUTZ

Das „MäuseHeft“ dient als Ausweis und als Nachweis für Liquidität. Bei begründetem Interesse erhält jede/r Teilnehmer/in Auskunft über den aktuellen Kontostand der anderen.

 

STEUERN / VERSICHERUNG

Die Klärung versicherungs- und steuerrechtlicher Fragen liegt in der Verantwortung der TeilnehmerInnen.

 

VERSTÖSSE

gegen die Teilnahmevereinbarungen können den Ausschluß zur Folge haben.

 

ANERKENNUNG DIESER VEREINBARUNGEN

Mit der Unterschrift unter den Antrag auf Mitgliedschaft und Teilnahme am Tauschring sind diese Vereinbarungen anerkannt!

Peine, 25.09.2003