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TAUSCH
Der Tausch von Gütern und Dienstleistungen wird in
Verrechnungseinheiten, in „Mäusen“ vergütet. Pro Dienstleistung gibt es mindestens
eine Maus, danach ist auch 1/2stündliche Abrechnung möglich. Jedes Mitglied
erhält ein Heft, in dem alle Dienstleistungen eingetragen und von den
Tauschenden quittiert werden. Auf diese Weise behält jeder selbst
Verantwortung und Kontrolle über sein Konto. Die Mäuse-Hefte werden zu den
Tauschtreffen mitgebracht. Information über die Angebote und Nachfragen
erfolgt bei den Tauschtreffen und durch die Liste „Dienstleistungen und
Angebote“.
JAHRESMITGLIEDSBEITRAG
wird in Höhe von € 12.00 erhoben. Fällig ist der
Jahresbeitrag bis zum 30.01. für das laufende Jahr. Das Geld wird für die
Bezahlung von Sachmitteln (Bürobedarf, „Mäuse Hefte“, Porto, Kopien u.ä.)
verwandt. Bei Eintritt im Laufe des Jahres ist dieser Beitrag anteilig zu
bezahlen.
Jugendliche (bis 16 Jahre) zahlen keinen Jahresbeitrag
und keine Kontogebühren Sie bekommen ein eigenes Konto.
Zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag gibt jede/r TeilnehmerIn
monatlich 1 Maus“.
Dieser Obolus fließt auf das Gemeinschaftskonto, aus dem
die für die gesamte Tauschgemeinschaft erbrachten Leistungen honoriert
werden können.
EINTRITT / AUSTRITT
Der Antrag auf Teilnahme ist schriftlich an eine/n der
AnsprechpartnerInnen zu richten. Jede/r TeilnehmerIn kann jeweils zum
Monatsende aus dem Tauschring austreten. Der Beitrag fällt dem
Gemeinschaftskonto zu. Das Tauschkonto muss ausgeglichen sein.
KONTEN
Das Mäuse Konto wird mit 50 Mäusen eröffnet. Sind
Tauschleistungen erfolgt, werden die Mäuse mit der Summe verrechnet. Jede/n
TeilnehmerIn führt ein „Mäuse-Heft. In diesem Heft werden die
Tauschleistungen und die Mäuse eingetragen. Der Überziehungsrahmen beträgt
für jede/n TeilnehmerIn 50 „Mäuse“. Sind keine Mäuse mehr vorhanden und es
finden trotzdem Tauschbewegungen statt, müssen diese „Minus-Mäuse“
unverzüglich bei der Buchungsstelle (Ursula Körtner, Am Gute 3,31234
Edemissen, Tel.: 05177/483) gemeldet werden.In Ausnahmefällen ist es
möglich, den Überziehungsrahmen zu erweitern.
Über Anträge zur Erweiterung wird auf den
Tauschtreffen entschieden. Die anwesenden TeilnehmerInnen können den Antrag
mit einfacher Mehrheit annehmen oder ablehnen. Der Überziehungsrahmen für
das Gemeinschaftskonto beträgt
500 „Mäuse“.
MÄUSE UND WÄHRUNG
Die in den „Mäuse Heften“ verbuchten Werte stellen
ausschließlich Guthaben und Verpflichtungen zwischen den TeilnehmerInnen
dar. Sie können nicht in Landeswährung oder einer sonstigen Währung
eingefordert werden
.
ARBEITSLEISTUNGEN
Regelmäßige Arbeiten, die einzelne TeilnehmerInnen für
die Tauschgemeinschaft leisten, wie z.B. Anzeigen- und Textredaktion,
Kopieren, Zusammentragen, Falzen und Eintüten, Versand oder Verteilung
werden mit 1 „Maus“/Stunde honoriert. Die „Mäuse“ kommen aus dem
Monatsbeitrag.
HAFTUNG
Im Hinblick auf die Tauschvorgänge bestehen keine
schuldrechtlichen Beziehungen zwischen den TeilnehmerInnen und den in der
Organisation des Tauschringes tätigen Tauschringmitgliedern. Obwohl die
TeilnehmerInnen über den Tauschring geschäftliche Beziehungen eingehen
könne, übernehmen die Organisatoren des Tauschringes keine Garantie oder
Zusicherung für Wert, Zustand, Menge oder Qualität der Sach- und
Dienstleistungen, die getauscht werden.
TRANSPARENZ / DATENSCHUTZ
Das „MäuseHeft“ dient als Ausweis und als Nachweis für
Liquidität. Bei begründetem Interesse erhält jede/r Teilnehmer/in Auskunft
über den aktuellen Kontostand der anderen.
STEUERN / VERSICHERUNG
Die Klärung versicherungs- und steuerrechtlicher Fragen
liegt in der Verantwortung der TeilnehmerInnen.
VERSTÖSSE
gegen die Teilnahmevereinbarungen können den Ausschluß
zur Folge haben.
ANERKENNUNG DIESER VEREINBARUNGEN
Mit der Unterschrift unter den Antrag auf Mitgliedschaft
und Teilnahme am Tauschring sind diese Vereinbarungen anerkannt!
Peine, 25.09.2003